Gesetze & Infos

Freiheit ja – Rücksicht auch
Motorbootfahren in der Schweiz wird durch Bundesrecht (BSG, BSV), kantonale Schifffahrtsgesetze und lokale Vorschriften geregelt. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich schnell zurechtzufinden.
BSG – Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Das Binnenschifffahrtsgesetz (BSG, SR 747.201) ist die Grundlage für die Binnenschifffahrt in der Schweiz. Es regelt unter anderem die Zulassung von Schiffen, die Ausbildung der Schiffsführer, den Versicherungsschutz und die Haftung.
Wichtig!
Jedes Motorboot über 6 kW muss kantonal registriert und versichert sein. Die Kennzeichen werden durch die kantonalen Schifffahrtsbehörden vergeben.
BSV – Binnenschifffahrtsverordnung
Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1) führt das BSG aus und regelt die konkreten Fahrregeln, Ausrüstung, Signale und Ausbildungsinhalte. Die Verordnung wurde zuletzt per 1.1.2026 umfassend revidiert.
- Fahrregeln und Ausweichpflichten (Art. 29–60)
- Lichterführung und Signale (Art. 21–28)
- Pflichtausrüstung (Art. 134)
- Ausbildungsinhalte Kat. B/G (Art. 81 ff.)
- Lärmvorschriften und Umweltauflagen (Art. 159 ff.)
Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Jedes kennzeichnungspflichtige Schiff muss bei der kantonalen Schifffahrtsbehörde des Standorts registriert sein. Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Stilllegung ist die Meldung innert 30 Tagen erforderlich. Die FSM stellt Mitgliedern Musterformulare und Checklisten zur Verfügung.
Gewässerwechsel
Beim Wechsel eines Bootes von einem Gewässer zum anderen sind strenge Reinigungsvorschriften zu beachten – insbesondere seit dem Auftreten der Quagga-Muschel. Ziel ist, die Verschleppung invasiver Arten zu verhindern.
Quagga-Muschel
Auf allen Schweizer Gewässern gilt: vor dem Aussetzen in ein neues Gewässer Boot, Motor, Trailer und Ausrüstung mit Hochdruck oder Dampf reinigen. Detaillierter Leitfaden im FSM-Shop.
Boatpark – Liegeplatz-Verwaltung
Immer mehr Kantone setzen auf die digitale Plattform Boatpark zur Verwaltung von Liegeplätzen, Slipanlagen und Hafenanmeldungen. Die FSM begleitet die Einführung kritisch-konstruktiv und unterstützt Mitglieder bei der Nutzung.
Kantonale Schifffahrtsbehörden
Zuständig für Registrierung, Prüfungen und lokale Vorschriften ist die Schifffahrtsbehörde des Standortkantons. Die wichtigsten Anlaufstellen: