Gesetze & Infos

Freiheit ja – Rücksicht auch

Motorbootfahren in der Schweiz wird durch Bundesrecht (BSG, BSV), kantonale Schifffahrtsgesetze und lokale Vorschriften geregelt. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich schnell zurechtzufinden.

BSG – Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt

Das Binnenschifffahrtsgesetz (BSG, SR 747.201) ist die Grundlage für die Binnenschifffahrt in der Schweiz. Es regelt unter anderem die Zulassung von Schiffen, die Ausbildung der Schiffsführer, den Versicherungsschutz und die Haftung.

Wichtig!

Jedes Motorboot über 6 kW muss kantonal registriert und versichert sein. Die Kennzeichen werden durch die kantonalen Schifffahrtsbehörden vergeben.

BSV – Binnenschifffahrtsverordnung

Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1) führt das BSG aus und regelt die konkreten Fahrregeln, Ausrüstung, Signale und Ausbildungsinhalte. Die Verordnung wurde zuletzt per 1.1.2026 umfassend revidiert.

  • Fahrregeln und Ausweichpflichten (Art. 29–60)
  • Lichterführung und Signale (Art. 21–28)
  • Pflichtausrüstung (Art. 134)
  • Ausbildungsinhalte Kat. B/G (Art. 81 ff.)
  • Lärmvorschriften und Umweltauflagen (Art. 159 ff.)

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Jedes kennzeichnungspflichtige Schiff muss bei der kantonalen Schifffahrtsbehörde des Standorts registriert sein. Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Stilllegung ist die Meldung innert 30 Tagen erforderlich. Die FSM stellt Mitgliedern Musterformulare und Checklisten zur Verfügung.

Gewässerwechsel

Beim Wechsel eines Bootes von einem Gewässer zum anderen sind strenge Reinigungsvorschriften zu beachten – insbesondere seit dem Auftreten der Quagga-Muschel. Ziel ist, die Verschleppung invasiver Arten zu verhindern.

Quagga-Muschel

Auf allen Schweizer Gewässern gilt: vor dem Aussetzen in ein neues Gewässer Boot, Motor, Trailer und Ausrüstung mit Hochdruck oder Dampf reinigen. Detaillierter Leitfaden im FSM-Shop.

Boatpark – Liegeplatz-Verwaltung

Immer mehr Kantone setzen auf die digitale Plattform Boatpark zur Verwaltung von Liegeplätzen, Slipanlagen und Hafenanmeldungen. Die FSM begleitet die Einführung kritisch-konstruktiv und unterstützt Mitglieder bei der Nutzung.

Kantonale Schifffahrtsbehörden

Zuständig für Registrierung, Prüfungen und lokale Vorschriften ist die Schifffahrtsbehörde des Standortkantons. Die wichtigsten Anlaufstellen:

Fragen & Antworten zu rechtlichen Themen

Wer ist meine kantonale Ansprechstelle?
Die Schifffahrtskontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt Ihres Wohn- und/oder Standortkantons. Eine vollständige Liste mit Links finden Sie im Abschnitt «Kantonale Behörden».
Was gilt beim Gewässerwechsel?
Seit der Quagga-Ausbreitung: gründliche Reinigung von Boot, Anhänger und Ausrüstung. Auf gewissen Seen besteht zusätzlich eine Meldepflicht 72 Stunden vor dem Aussetzen.
Was ist die Schiffsmeldepflicht?
Jede Änderung (Besitzerwechsel, Motorwechsel, Standortwechsel, Stilllegung) muss innerhalb von 30 Tagen der kantonalen Schifffahrtsbehörde gemeldet werden.
Muss ich mein Boot registrieren?
Ja, alle Motorboote über 6 kW und Segelboote über 15 m² Segelfläche müssen bei der kantonalen Schifffahrtsbehörde des Standortkantons registriert und haftpflichtversichert sein.
Was ändert sich mit der BSV-Revision 2026?
Ab 1.1.2026 gelten neue Vorschriften zu Rettungsmitteln, Lärm- und Abgasgrenzwerten sowie eine klarere Regulierung von Charter-Anbietern. Details: siehe FSM-Merkblatt «BSV 2026».
Was regelt das Binnenschifffahrtsgesetz (BSG)?
Das BSG (SR 747.201) regelt die Zulassung von Schiffen, Ausbildung der Schiffsführer, Haftung, Versicherungspflicht und die Aufsicht durch Bund und Kantone.